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Ein auf dem Foto dokumentierter ungleicher „Kampf“ zwischen Weißstorch und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ging wie zu erwarten für den Schlammpeitzger ungünstig aus.

Beide Arten trafen im FFH-Gebiet „Recknitz-Trebeltal mit Zuflüssen (DE 1941-301) aufeinander, wobei dieses Aufeinandertreffen eher ungewöhnlich sein dürfte. Der Schlammpeitzger lebt am Gewässergrund und dürfte bei entsprechender Wassertiefe des Gewässers für den Weißstorch zumeist nicht erreichbar sein. Der Begegnung vorausgegangen war eine Grabenunterhaltung, wobei nicht nur das Kraut sondern auch Schlamm aus dem Graben entnommen wurde. Im Managementplan des FFH-Gebietes heißt es dazu: „Da die Gräben bedeutende Sekundärhabitate dieser Art sind, sollte sich die Grabenpflege (sofern erforderlich) an den Grundsätzen der ökologischen Grabenberäumung orientieren (SCHOLLE et al. 2006)“. Entweder orientierte sich die Grabenunterhaltung nicht an diesen Grundsätzen oder aber die Grundsätze sind nicht hinreichend um einen Schutz für die FFH-Art zu gewährleisten. Nach Beobachtung dieses Vorfalls wurde das Räumgut vom Grabenaushub überprüft, wobei auf einem Abschnitt von 100 m knapp 10 Tiere festgestellt wurden.

Diese Beobachtung verursacht durch unangepasste Pflege steht sinnbildlich für alle innerhalb in Schutzgebieten stattfindenden Nutzungen, die nicht auf die Schutzziele angepasst sind. Mit Ausnahme weniger Flächen, auf denen innerhalb solcher Gebiete eine vertraglich geregelte Nutzung stattfindet, erfolgt in einem Großteil der Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet) die Nutzung entsprechend der „Leitlinien“ der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Da diese Praxis mit den Schutzzielen der Schutzgebiete zumeist nicht vereinbar sind, verwundert es nicht, dass die meisten Schutzgebiete im Land M-V in einem schlechten bis mäßigen Zustand sind.

Umso ärgerlicher ist es dann, wenn der Naturschutz gegen alle anderen möglichen Eingriffsverursacher als der Land- und Forstwirtschaft Forderungen und Verbote ausspricht, die jeglichen Bezug zur Eingriffsrelevanz entbehren.

Als Beispiel sei hier der Wunsch eines Natur- und Erholungshofes genannt, der in einem innerhalb eines FFH-Gebietes verlaufenden Flusses eine Kanuanlegestelle errichten möchte, die sich in historischer Zeit an gleicher Stelle bestand, aktuell jedoch nicht mehr existent ist. Etwa 500 m oberhalb befindet sich eine mehr oder weniger gut geeignete Einsatzstelle. Nach dem Antrag des Natur- und Erholungshofes führt die Behörde an, dass eine unverhältnismäßige Störung am Standort der geplanten Anlegestelle zu erwarten wäre, und verweist auf eine bereits bestehende Einsatzstelle 500 m oberhalb.

Die Behörde mag womöglich in Teilen begründete Einwände haben, übersieht allerdings auch, dass in einem Natur- und Erholungshof zumeist interessierte bzw. zu begeisternde Kinder und Jugendliche einkehren, die zukünftig ihren Beitrag für den Natur- und Artenschutz leisten könnten, sofern sie darum wissen, was es für wertvolle Tiere, Pflanzen und Lebensräume gibt, die es zu erhalten gilt.

Es ist z.T. auch kein Wunder, wenn Kinder glauben die Milch kommt von der Lila Kuh, da gerade dort wo man wirkliche Natur noch erleben kann, und dies sind zumeist Schutzgebiete, durch unzählige Regeln und Verbote von der Natur fern gehalten wird.

Der Natur- und Artenschutz hat, an diesen Beispielen gezeigt, ein massives Glaubwürdigkeitsproblem. Sichtbar wird dies durch die schwindende Akzeptanz an kleineren oder größeren Naturschutzprojekten. Sind solche Projekte umgesetzt, die grundsätzlich auch ihren Beitrag zur Bildung der Bevölkerung in Sachen Naturschutz leisten können, so werden in der Folge Betretungsverbote erteilt, die Menschen am Gebiet vorbeigeführt oder ihnen die Natur an Schautafeln in völlig uninteressanten Ecken erklärt.

Es wird Zeit die Augen für die wahren Konflikte im Natur- und Artenschutz zu öffnen!